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Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt

Waldbrände können das komplexe Ökosystem Wald für viele Jahre empfindlich stören oder ganz vernichten und damit neben ökologischen auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Deshalb bedarf Waldbrandschutz der aktiven Mitwirkung der Waldbesitzenden, der zuständigen Behörden und aller Menschen.

Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt mit seinen Betreuungsforstämtern ist als untere Forstbehörde besitzartenübergreifend für den vorbeugenden Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt zuständig.

Der Waldbrandschutz umfaßt alle vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen, das Anlegen von Wundstreifen und die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr.

Die Maßnahmen des Waldbrandschutzes basieren auf der Rechtsgrundlage des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt, der Waldbrandschutzverordnung sowie dem Runderlass "Zusammenarbeit von Feuerwehr und Forstbehörden bei Waldbränden".

Waldbrandgefahrenstufen

Die Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Eine aktuelle Übersicht der Waldbrandgefahrenstufen finden Sie hier als interaktive Karte.

Waldbrandgefahrenstufe

Bedeutung
          1 sehr geringe Gefahr
          2 geringe Gefahr
          3 mittlere Gefahr
          4 hohe Gefahr
          5 sehr hohe Gefahr

Im Landkreis Wittenberg sind 3 Waldbrandvorhersageregionen ausgewiesen.

In Sachsen-Anhalt stellt der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September des Jahres auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe fest und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt.

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