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Waldbrandvorbeugung

Waldbrandvorbeugung in Sachsen-Anhalt

Der Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt umfasst verschiedene vorbeugende Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Anlegen von Wundstreifen,
  • Die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen,
  • Die regelmäßige Überwachung von Wäldern bei erhöhter Brandgefahr,
  • Die Einrichtung von Wundstreifen während der Getreideernte.

Ein etwa 1.300 km langes Netz aus Wund- und Schutzstreifen wird entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken sowie in der Nähe von Zeltplätzen, Parkplätzen und ähnlichen Einrichtungen gepflegt.

Verhaltensregeln - Was kann ich als Waldbesucher tun?

Als Waldbesucher tragen Sie maßgeblich dazu bei, das Risiko von Waldbränden zu minimieren. Bitte beachten Sie folgende verbindliche Regeln, die im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt sind:

Gemäß § 29 des Landeswaldgesetzes ist es verboten:

  • In der freien Landschaft, einschließlich angrenzender Straßen, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.
  • Durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, wie z.B. Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken, zu gefährden.
  • Bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen zu rauchen oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald.
  • Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb öffentlicher Grillplätze zu entzünden, wenn die Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 erreicht haben.
  • Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Ausnahmen gelten für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit im Wald tätig sind.

Was müssen Landwirte beachten?

Gemäß § 7 der Waldbrandschutzverordnung von Sachsen-Anhalt ist bei der Ernte von Getreide auf Feldern in unmittelbarer Nähe zum Wald (weniger als 30 m Abstand) während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ein 5 Meter breiter Wundstreifen anzulegen. Dies gilt unmittelbar nach dem Anschnitt des Getreides oder dem Beginn der Bodenbearbeitung auf der dem Wald zugewandten Seite.

Waldbrandmeldung

Waldbesucher werden dringend gebeten, Brände unverzüglich der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu melden.

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Waldbranderkundung

In Sachsen-Anhalt wird die Waldbranderkundung in den Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A und B mit Hilfe des automatisierten Waldbrandfrüherkennungssystems (AWFS) „Fire Watch“® durchgeführt.

16 Optische Sensorsysteme (OSS), die auf Feuerwachtürmen, Funkmasten und anderen hohen Objekten installiert sind, beobachten jeweils eine Waldfläche von bis zu 700 km². Das System erkennt automatisiert Rauchentwicklungen und leitet diese an die Waldbrandzentrale in Annaburg weiter. Dort werten Mitarbeiter die eingehenden Meldungen aus und alarmieren im Falle eines Brandes die Feuerwehr. Die Waldbrandfrüherkennung wird im Verbund mit den benachbarten Bundesländern betrieben.

Für die Zeit der Waldbrandgefährdung ist durch das Landeszentrum Wald ein Bereitschaftssystem mit Diensthabenden organisiert. Je höher eine Waldbrandgefahrenstufe ausgewiesen ist, desto länger werden die Waldflächen täglich überwacht.

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Waldbrandstatistik

Informationen zur Waldbrandstatistik in Deutschland finden Sie hier.