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Mobile Waldbesitzerschule Sachsen-Anhalt

Im Jahr 1993 wurde durch das Land Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der heutigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Mobile Waldbesitzerschule Sachsen-Anhalt (MOBI) ins Leben gerufen. Mit der Anschaf­fung eines Zugfahrzeuges mit Schulungsanhänger können jeweils 8 bis 10 Waldbe­sitzer vor Ort im eigenen Wald zu den verschiedensten Themen im Bereich Waldar­beit geschult werden. Von großem Vorteil ist hierbei der kurze Weg zwischen Theorie- und Praxisein­heiten während der Schulungen. Von Herbst 1993 bis Herbst 2017 haben rund 4500 Waldbesitzer ei­ne Schulung an der „Mobilen Waldbesitzerschule“ besucht. Schwerpunkt der Schulungsthe­men war und ist die Arbeit mit der Motorsäge. 

Auch wenn es das Fahrzeug mittlerweile nicht mehr gibt, finden immer noch "MOBI"-Lehrgänge vor Ort und in Praxis statt.

Viele der Lehrgangsteilnehmer ha­ben im Vorfeld schon mit der Mo­torsäge gearbeitet. Ist da ein Lehr­gang wirklich noch notwendig? Wir sagen ja!

Jedes Jahr werden der SVLFG als Träger der Unfallversicherung von Privatwaldbe­sitzern auch aus Sachsen-Anhalt Unfälle gemeldet, die mit der Mo­torsäge verursacht wurden. Glücklicherweise treten bei den meisten Ver­letzungen keine Folge­schäden auf. Viele Bei­spiele verdeutlichen aber, dass dies nicht immer der Fall ist. Häufig ge­nug hat ein Unfall – neben kör­perli­chen Beeinträchtigungen – er­hebli­che finan­zielle Schwie­rig­keiten zur Folge, insbeson­dere bei eintretender Be­rufs- oder Erwerbs­unfähigkeit des Ver­unfallten. Aber auch Un­fälle mit tödli­chem Aus­gang kommen bei der Waldar­beit leider immer wie­der vor – selbst bei gut aus­gebildeten Profis mit langjähriger Erfah­rung! Mangelnde bzw. in Vergessenheit geratene Kenntnisse, fehlende praktische Fertig­keiten, aber auch Gedankenlosigkeit, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit („Es wird schon gutgehen!“) fordern regelmäßig ihren – meistens blutigen - Tribut.

Profis, wie die Waldarbeiter des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt, werden des­halb regelmäßig im Holzeinschlag unterwiesen und in alten und neuen Schnitttechni­ken geschult. Damit werden sie ständig aufs Neue sensibilisiert, die Gefahr bei der Motorsägenarbeit immer im Auge zu behalten.

Wer aber sensibilisiert und schult Sie als privaten Waldbesitzer? Wie lange liegt Ihre letzte Schulung zurück?

Die Betreuungsforstämter des Landeszentrums Wald (LZW) in Sachsen-Anhalt beraten und betreuen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Das Forstliche Bildungszen­trum (FBZ) - Magdeburgerforth unterstützt die Forstämter in Zu­sammenar­beit mit der SVLFG bei dieser Aufgabe. Das FBZ bietet mfür Waldbesitzer zwei verschiedene Motorsägenlehrgänge an, die der SVLFG-Information „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge für Waldbauern und Waldbesitzer“ entsprechen:

 
 

  1. Motorsägengrundlehrgang  (18 Unterrichtseinheiten - 2 Tage)

Bei diesem Kurs erlernen Sie Grundkenntnisse im Umgang mit der Motorsäge und schneiden liegendes Holz sowie stehendes Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).

Die Kursinhalte sind gleichwertig mit dem „Grundkurs Motorsäge im Garten­bau“ nach VSG 4.2 Anlage 3 und dem Modul A nach DGUV 1214-059.

 

  1. Baumfällung und Aufarbeitung - Motorsägenaufbaulehrgang (24 Unter­richtseinheiten - 3 Tage)

Bei diesem Kurs fällen Sie mittelstarkes Holz (BHD über 20 bis 35 cm) und ar­beiten dieses auf. Sie üben das Zufallbringen von „Hängern“ und werden in der seilunterstützten Fällung mit Winden oder Handseilzügen unterwiesen. Die Kursinhalte sind gleichwertig mit dem „Aufbaukurs zum Grundkurs „Motor­säge im Gartenbau“ nach VSG 4.2 Anlage 3 und dem Modul B nach DGUV I 214-059)

!! Voraussetzung für diesen Kurs ist die Teilnahme an dem zweitägigen Motorsägengrundlehrgang!

 

Die Motorsägengrundlehrgänge fin­den in der Regel Donnerstag bis Freitag statt, der Aufbaulehrgang  ab Mittwochnachmittag bis Freitag nach Terminabsprache vor Ort in ganz Sach­sen-Anhalt. Den größten Zeit­anteil nehmen bei den Schulun­gen immer die praktischen Übungen mit der Motorsäge ein. Aber auch die theoretischen Grundla­gen (Un­fallverhütungsvorschriften, Ar­beits­schutzkleidung, Arbeitsverfah­ren und Ar­beitsgeräte etc.) sowie die Pflege der Motorsäge und der Schneideinrichtung sind von großer Bedeutung und werden ent­sprechend vermittelt.

 

Die Lehrgänge sind kostenpflichtig, werden aber durch die SVLFG mit 60,00 € pro Waldbesitzer und Lehrgang gefördert.

!!! Interessierte Waldbe­sitzer oder Forstbetriebsgemeinschaften melden sich bitte bei dem entsprechenden Betreuungsforstamt des LZW (Revierleiter) in ihrer Regi­on an. Diese stimmen die Termine mit dem Forstlichen Bil­dungszentrum ab. Aber auch das FBZ steht als direk­ter An­sprechpartner zur Verfügung.

Bei der Anmeldung bitte auch die Versicherungsnummer der SVLFG angeben!

Kontakt zu den Betreuungsforstämtern