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Aktuelles

Neues Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Mit dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Förderanträge können ab sofort und ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist die Waldbewirtschaftung nach vorgegebenen Kriterien, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC hinausgehen.

Die Förderung erhalten kommunale und private Waldbesitzende, die sich verpflichten, in Abhängigkeit von der Größe ihrer Waldfläche elf bzw. zwölf Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements über eine Bindungsfrist von zehn oder 20 Jahren einzuhalten. Die Kriterien umfassen u. a. Naturverjüngung, Wahl standortheimischer Baumarten, den Verzicht auf Kahlschläge oder die Begrenzung der Bodenverdichtung. Alle Kriterien und die Details zur Umsetzung der Förderrichtlinie sind hier nachzulesen.

Neben den allgemeinen Informationen auf der Internetseite der FNR gibt es die Möglichkeit eine einführende Informationsveranstaltung zu besuchen.

Die Anträge für das Förderprogramm sind ausschließlich online bei der FWR zu stellen. Hier gehts zum Online-Antrag.

Hinweise und Richtlinien von Förderverfahren

Naturnahe Waldbewirtschaftung – FP 6402

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, für die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und die Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinie Forst 2019) RdErl. des MULE vom 31.07.2019 – 52.64034.

Bewilligungsstellen sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF). Hinweise zu den forstrechtlichen und forstfachlichen Grundlagen, die Merkblätter sowie aktuelle waldbauliche Empfehlungen bspw. eine Entscheidungshilfe zur Baumartenwahl auf Kalamitätsflächen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt und Entscheiudungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt finden Sie im Waldbauportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Nähere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Betreuungsforstämtern und den Bewilligungsbehörden (Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten) oder finden Sie in den Merkblättern auf ELAISA

Die Antragsannahme erfolgt stichtagsbezogen. Es gibt im Jahr mehrere Antragstermine: 31.03. für Kulturpflegen im laufenden Jahr; Vorarbeiten und Bodenschutzkalkung 30.06. für die Kulturbegründung im Herbst/Frühjahr; Kulturpflegen und Nachbesserungen im laufenden Jahr und Folgejahr, 31.08. für die Kulturbegründung im Früjahr/Herbst; Kulturpflegen und Nachbesserungen im Folgejahr, Vorarbeiten Die Stichtage werden bei ELER-Finanzierung per Aufruf bekanntgegeben. Der jeweils aktuelle Aufruf ist unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de Stichwort: Investitionsförderung / Formulare / Information eingestellt.

Neue "Richtlinie Forst" in Kraft

Die Förderung im Forstbereich wurde überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die Richtlinien Forstlicher Wegebau, Waldumbau und Waldbewirtschaftungspläne wurden aktuell in einer neuen "Richtlinie Forst" zusammengeführt und Erleichterungen für die Waldbesitzenden eingearbeitet. Bis zum Jahr 2023 stehen dafür insgesamt 10,2 Mio. EUR zur Verfügung.  

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: "Pressemitteilung MULE" und "Richtlinie Forst"     

Waldbesitzer können sich kostenlos in den regional zuständigen Betreuungsforstämtern beraten lassen. Die Antragstellung ist ab sofort bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten  möglich.  

Die Antragsunterlagen finden Sie im Portal "ELAISA" über die Direkt-Links.

Richtlinie Waldschutz – FP 7507

Ziel der Förderung ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald. Dies soll durch Waldschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung (vorbeugende Maßnahmen) oder Wiederherstellung von Waldökosystemen erreicht werden.

Extremwetter sind widrige Witterungsverhältnisse wie z.B. Frost, Hagel, Eis, starke oder anhaltende Regen- und Schneefälle, Hitze, Trockenheit und Stürme, die im Wald unvorhersehbare direkte Schäden und Folgeschäden verursachen.

Die Zuwendungen werden gewährt mit Mitteln des Bundes und des Landes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Näheres finden Sie hier: Waldschutz - FP 7507

 

Forstlicher Wegebau – FP 6105

Gemäß Merkblatt ist zur Einreichung der Planungsunterlagen für die Wegebaumaßnahme beim zuständigen Landkreis die Einbeziehung eines Ingenieurbüros mit Kenntnissen im forstlichen Wegebau erforderlich. Die Auftragserteilung an ein Ingenieurbüro ohne vorherige Angebotseinholung führt gemäß bisheriger Festlegung zum Ausschluss dieser Leistung von der beabsichtigten Förderung.

Ab sofort ist bei geeigneten Personen oder Unternehmen, die ein Unternehmerzertifikat für den forstlichen Wegebau vorweisen können (z. B: RAL-Gütezeichen oder Sachkundenachweis) nicht mehr notwendig, ein Projektierungsbüro mit Kenntnissen im forstlichen Wegebau zu beauftragen. In diesem Fall ist die Fördermöglichkeit der Projektierungskosten ausgeschlossen, da es sich um tatsächliche Eigenleistungen handelt.

Das Gütezeichen bzw. der Sachkundenachweis (z. B. Abschlusszeugnis Forstingenieur oder Sachkundenachweis Wegebau) ist im Antragsverfahren zu belegen.

Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder – FP 6901

Im Zusammenhang mit dem vermehrt auftretenden Buchensterben infolge Trockenstress und Folgeerscheinungen sowie der damit einhergehenden Holzmarktlage möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß benannter Richtlinie Fördermöglichkeiten zur Erhaltung von Biotopbäumen und von Totholz mit dauerhaftem Nutzungsverzicht bestehen.

Förderfähig sind Maßnahmen in Waldgebieten des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder - FP 6901

"Forstliche Förderung" - Anträge, Formulare, Merkblätter und Hinweise

Informationsangebote zum Thema "Forstliche Förderung"

Präsentation zur Förderung von Maßnahmen der 
"Naturnahen Waldbewirtschaftung (Waldumbau)"

Präsentation zur Förderung von Maßnahmen zu 
"Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder"

Auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten inden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Forstliche Förderung".

Weiterführende Informationen zur Forstlichen Förderung: