Aktuelles
Forstliche Förderung
Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt ist nicht selbst Fördermittelgeber, sondern berät und unterstützt Waldbesitzende bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung forstlicher Fördermaßnahmen. Die formale Bewilligung und Abwicklung der Förderprogramme obliegt den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Die Sachgebiete Forstförderung innerhalb der ALFF fungieren dabei als Bewilligungs- und Zahlstellen für Anträge im Bereich der forstwirtschaftlichen Projektförderung. Diese Förderung erfolgt im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert werden.
Darüber hinaus übernehmen die Sachgebiete Forstförderung die forstfachliche Begleitung in Form von Stellungnahmen und Beratungen zur Umsetzung einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung – gemäß den Leitlinien zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des Waldes im Land Sachsen-Anhalt (Leitlinie Wald 2014). Dies gilt sowohl für Privat- und Körperschaftswälder als auch für Projekte zur Erstaufforstung auf ehemals landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen.
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) im Bereich „Förderung im Forstbereich“ abrufbar.