Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt
Schützt unseren Wald vor Bränden
Waldbrände stellen eine ernste Bedrohung für die Wälder und das Ökosystem insgesamt dar. Sie können den Wald über Jahre hinweg schädigen oder sogar zerstören, was nicht nur ökologische, sondern auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen hat. Daher ist der Waldbrandschutz eine gemeinschaftliche Aufgabe – er erfordert das Engagement der Waldbesitzer, der zuständigen Behörden und der gesamten Bevölkerung.
Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, unterstützt durch die Betreuungsforstämter, ist als untere Forstbehörde für den vorbeugenden Waldbrandschutz im Land verantwortlich. Es setzt besitzartenübergreifend Maßnahmen um, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen.
Was umfasst der Waldbrandschutz?
Der Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt umfasst eine Vielzahl präventiver Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko von Waldbränden zu minimieren. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören:
- Festlegung der Waldbrandgefahrenstufen, um die aktuelle Brandgefahr anzuzeigen und gezielte Schutzmaßnahmen einzuleiten.
- Anlegen von Wundstreifen, die als Barrieren gegen die Ausbreitung von Bränden dienen.
- Überwachung der Wälder, insbesondere in Zeiten erhöhter Brandgefahr, um frühzeitig auf mögliche Brände reagieren zu können.
Die Maßnahmen basieren auf den rechtlichen Vorgaben des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt, der Waldbrandschutzverordnung und dem Runderlass „Zusammenarbeit von Feuerwehr und Forstbehörden bei Waldbränden“.
Waldbrandgefahrenstufen
Waldbrandgefahrenstufen – Was bedeuten sie?
Die Waldbrandgefahrenstufen geben an, wie hoch die aktuelle Gefahr eines Waldbrandes ist. Diese Stufen dienen als Grundlage für die Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen. Hier sind die Gefahrenstufen im Überblick:
- Stufe 1 – Sehr geringe Gefahr
- Stufe 2 – Geringe Gefahr
- Stufe 3 – Mittlere Gefahr
- Stufe 4 – Hohe Gefahr
- Stufe 5 – Sehr hohe Gefahr
In Sachsen-Anhalt werden die Gefahrenstufen für die Zeit vom 1. März bis 30. September festgelegt. Der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte ermittelt die Gefahrenstufe auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung für die jeweilige Vorhersageregion bekannt.
Im Landkreis Wittenberg sind drei Waldbrandvorhersageregionen definiert, die jeweils unterschiedliche Maßnahmen zur Brandprävention erfordern.
Eine interaktive Karte zur aktuellen Übersicht der Waldbrandgefahrenstufen finden Sie hier.





