Am 25. Februar 2016 hat der Landtag das LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie ... | gültig ab: 04.03.2016 beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten löst es das Waldgesetz (WaldG LSA) von 1994 sowie das Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von 1997 ab.
Zweck, Inhalt und wesentliche Regelungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt sind in einem Flyer Landeswaldgesetz kurz dargestellt.