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Am 25. Februar 2016 hat der Landtag das LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie ... | gültig ab: 04.03.2016 beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten löst es das Waldgesetz (WaldG LSA) von 1994 sowie das Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von 1997 ab. 

Zweck, Inhalt und wesentliche Regelungen des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt sind in einem Flyer Landeswaldgesetz kurz dargestellt.

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