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Privat- und Körperschaftswaldbetreuung

Unterstützung der Waldbesitzenden durch Beratung und Betreuung

Wir stehen Ihnen, als Waldbesitzenden, bei der Beratung und Betreuung Ihres Privat- und Körperschaftswaldes, bei der Verwirklichung der Ziele in Ihrem Wald zur Seite.

Beratung

Das Landeszentrum Wald hat die Aufgabe, die Waldbesitzenden durch Beratung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes und der Erfüllung der ihnen nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) obliegenden Pflichten zu unterstützen.

Beratung beinhaltet Rat und Anleitung zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft und erfolgt unentgeltlich, der/die Waldbesitzende hat auf sie einen Anspruch. Die Beratung umfasst keine Tätigkeiten, die den Charakter konkreter Planungen, Projektierungen oder des Betriebsvollzugs tragen.

Betreuung

Die Waldbesitzenden können das Landeszentrum Wald mit Tätigkeiten der Betriebsleitung und der Revierleitung gegen Entgelt beauftragen.

Betreuung beinhaltet insbesondere folgende entgeltliche Leistungen der Revier- und Betriebsleitung:

1. Forstlicher Betriebsvollzug bestehend aus:
a) Erstellung der jährlichen Betriebspläne und Kontrolle des Vollzugs,
b) Planung, Projektierung und Vorbereitung konkreter Forstarbeiten,
c) Leitung und Kontrolle von Forstarbeiten,
d) Aufnahme und Sortierung des Holzes oder deren Überprüfung,

2. Vorbereitung und Vollzug des Holzverkaufs einschließlich Angebotseinholung und Übergabe der Verkaufshölzer an die Käufer,

3. Vorbereitung der Leistungs- und Materialbeschaffung,

4. Vorbereitung und Begleitung von Fördermaßnahmen,

5. Naturalbuchhaltung, Abrechnung von Forstarbeiten,

6. Aufteilung von Kosten und Leistungen auf einzelne Waldbesitzende.

Die rechtliche Basis dafür ist die "Verordnung über die Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO)"

Ansprechpartner vor Ort sind unsere Betreuungsforstämter.

 

 

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