Menu
menu

Aktuelle Informationen

Nicht nur am Tag des Baumes gilt ihnen unsere Aufmerksamkeit

Jedes Jahr finden am 25. April zahlreiche Pflanzaktionen sowie Infoveranstaltungen anlässlich des Tages statt. In Deutschland gibt es den Tag des Baumes seit über 70 Jahren. Seither richtet dieser Tag die Aufmerksamkeit auf den unendlichen Wert von Bäumen. Sie liefern uns Sauerstoff, den Rohstoff Holz und die Grundlage für ein unentbehrliches vielseitiges Leben im Ökosystem Wald. Durch ihre Fähigkeit CO2 zu binden nehmen sie auch eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel ein. Gleichzeitig sind sie leidtragende der steigenden Temperaturen und der zunehmenden Trockenheit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns für den Erhalt unserer Bäume und unserer Wälder einsetzen. Als Förster haben wir dieses Ziel stetig vor Augen und setzen uns aktiv Tag für Tag für stabile und gesunde Wälder ein.

Besondere Aufmerksamkeit genießt in diesem Jahr die Echte Mehlbeere, denn sie ist der Baum des Jahres. Verwandt mit der deutlich bekannteren Vogelbeere, ist sie in deutschen Wäldern eher selten. Wohl fühlt sie sich in Hügel- und bergigen Landschaften. Im Vergleich zu Buchen und Eichen ist sie mit bis zu 15 m nur etwa halb so groß und ziemlich winzig. Ein wahrer Riese ist sie allerdings für die Vogelwelt: Ihre knallroten Früchte bieten ihr ein willkommenes Nahrungsangebot von Herbstbeginn bis Winterende.

Generalprobe - Probeprüfung für gehobenen oder höheren Forstdienst

Die Ausbildung zum gehobenen oder höheren Forstdienst mündet in einer großen finalen Abschlussprüfung im Wald. Um den Ernstfall vorher einmal durchzuspielen, fand am 18. April eine Probewaldprüfung bei Magdeburgerforth statt.

Bei strahlendem Sonnenschein wurde in einem Waldstück die Prüfungssituation für sechs Prüflinge simuliert: An fünf nacheinander zu absolvierenden Stationen wurden die Auszubildenden von den Prüferinnen und Prüfern auf Herz und Nieren getestet. Thematisch ging es dabei durch die gesamte forstliche Ausbildung: Holzernte, -aushaltung und -vermarktung, Waldbau, Naturschutz, Förderung, Bodenkunde, Saatgutgewinnung, sind dabei nur Beispiele für die umfangreichen Prüfungsinhalte. Ziel des Tages war konstruktives Feedback zur Aufzeigung von Wissenslücken, Stärken und Verbesserungspotenzialen der Prüflinge, dieses erfolgte am Tagesende in einer Auswertung.

Für die Auszubildenden ist damit ein weiterer wichtiger Schritt Richtung erfolgreicher Prüfung getan. Für die Durchführung der rundum gelungenen Veranstaltung ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, allen voran Philipp Kob und Christoph Bartz.

Informationen zur forstlichen Ausbildung

Achtung Leinenpflicht – die Brut- und Setzzeit hat begonnen

In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft und auf angrenzenden öffentlichen Straßen. Zu der freien Landschaft zählen auch die Wälder. Es ist wichtig, dass Hunde in dieser Zeit angeleint werden, um die Wildtiere und deren Nachwuchs vor Störungen in der Brut- und Setzzeit zu schützen. Vögel sind während der Aufzucht ihrer Jungen besonders störempfindlich. Aber auch Tiere wie Rehe, die ihre Kinderstube auf dem Boden haben, können von freilaufenden Hunden gestört werden. Das Anleihen trägt nicht nur zum Artenschutz bei, sondern schützt auch den Vierbeiner vor ungewolltem Weglaufen. Für Hundebesitzer, die sich nicht an die Leinenpflicht vom 1. März bis 15. Juli halten, kann es zudem teuer werden. Das Nichtanleihen des Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde, die sich im Einsatz befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Diese Regelung ist im Landeswaldgesetz im § 28 zu finden.

Niederschlagsreiche Monate sorgen für einen entspannten Start in die Waldbrandsaison 2024

Ab dem 1. März ermitteln die Kreiswaldbrandschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wieder die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für die jeweiligen Landkreise und geben diese bekannt. Darüber hinaus planen und kontrollieren die insgesamt neun Beauftragten die vorbeugenden Schutzmaßnahmen, wie das Anlegen und Pflegen von Wundstreifen zwischen Wäldern und Straßen oder Feldflächen.

Für den Landkreis Wittenberg ist Roland Sterner vom Betreuungsforstamt Annaburg als neuer Kreiswaldbrandschutzbeauftragter bestellt. Als Nachfolger von Philipp Nahrstedt übernimmt er auch als neuer Forstamtsleiter die Leitung der Waldbrandzentrale in Annaburg.

Die Waldbrandgefahr hängt von der saisonalen Witterung ab. Aktuell sind die Waldböden, die Vegetation sowie das Totholz in den Wäldern Sachsen-Anhalts sehr gut durchfeuchtet. Betrachtet man allein die aktuelle Witterungssituation mit den ergiebigen Niederschlagsmengen, ist die gegenwärtige Waldbrandgefahr sehr gering. „Die überdurchschnittlichen Niederschläge der zurückliegenden Monate sorgen demnach für eine gewisse Entspannung bei der aktuellen Waldbrandgefahr.“, erklärt der Waldbrandschutzbeauftragte Andreas Goldschmidt vom Landeszentrum Wald. Wie sich die Waldbrandgefahr im Jahresverlauf entwickelt, kann noch niemand vorhersagen. Sie hängt von der zukünftigen Witterung ab. 

Pünktlich zum Start der Waldbrandsaison 2024 veröffentlichte das Landeszentrum Wald eine neue interaktive Karte, in welcher die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen aufgeführt sind. Mithilfe eines weiteren Tools lassen sich zudem der zeitliche Verlauf sowie die prozentuale Verteilung der Waldbrandgefahrenstufen einer Waldbrandvorhersageregion darstellen. 

Eichen- und Buntlaubholzsubmission 2024 - Eichenpreis um über 13% gesteigert

Bei der 33. Wertholzsubmission des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt wurden diesjährig 438 Festmeter (Fm) Eichen- und Buntlaubholz aus allen Waldbesitzarten angeboten. Im Vergleich zur Gesamtmenge der Vorjahre ist das Angebot um 68 Prozent gesunken. Der massive Rückgang der Angebotsmenge ist auf die fortschreitende Kalamitätslage in den Laubholzarten zurückzuführen.

"Wir haben in diesem Jahr ganz besonders auf die Qualität des Holzes geachtet und nicht alle Stämme auf dem Submissionsplatz angeboten, um für unsere Kunden ausschließlich die gewünschte submissionstaugliche Qualität vorzuhalten." erklärt Peter Wein als verantwortlicher Organisator der Submission. 

Hauptaugenmerk lag wie in den letzten Jahren auf Eichenholz, das rund 91% des Gesamtangebots ausmachte. Insgesamt wurden 507 Gebote von acht Bietern abgegeben. Der Durchschnittserlös des Eichenholzes betrug 706 Euro pro Festmeter und konnte somit um 13,65% gesteigert werden. Die Braut des Platzes, ein Eichenstamm aus der Altmark erhielt den Zuschlag bei einem Gebot von 1628 Euro/FM.
Die Erlöse für die angebotenen Edellaubholzmengen (40,46Fm) blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Die Wertholzsubmission des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist mittlerweile ein bekanntes alljährliches forstwirtschaftliches Verkaufsverfahren gegen Höchstgebot. Es ermöglicht hiesigen Waldbesitzenden regionales Eichen- und Buntlaubholz nationalen wie auch internationalen Kaufinteressierten anzubieten. Zu den langjährigen Kunden gehört das gesamte Spektrum holzverarbeitender Betriebe – von Tischlereibetrieben über Sägewerke bis hin zu Furnierherstellern.

Der Waldboden wird Boden des Jahres 2024

Am 5. Dezember ist Weltbodentag. Als Nachfolger vom Ackerboden, der 2023 den Titel „Boden des Jahres“ tragen durfte, wurde der Waldboden ausgerufen. Langfristig waldwirtschaftlich genutzte Böden sind gegenüber ackerbaulich genutzten Böden vergleichsweise ungestört. Der Wald wird nicht gedüngt, und wenn eine Bodenbearbeitung stattfindet, erfolgt diese häufig nur oberflächennah. Der Waldboden erfüllt wichtige Funktionen für die Umwelt, die Gesellschaft und natürlich für den Wald selbst. Waldböden besitzen eine Archivfunktion für die Kultur- und Naturgeschichte, weshalb sie auch für Archäologen und Denkmalschützer interessant sind. In den Wäldern bleiben Bodendenkmale über sehr viele Jahrhunderte bis Jahrtausende erhalten. Zusammen mit den Bäumen speichern die Böden den durch die Kronen fallenden Niederschlag wie ein Schwamm und filtern das durch den Boden sickernde Wasser zu unserem sauberen Trinkwasser. Die Waldböden bieten den Bäumen Nährstoffe und zahlreichen im Boden lebenden Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen einen Lebensraum. Um den Gesundheitszustand der Waldböden regelmäßig zu ermitteln, läuft momentan die dritte Bodenzustandserhebung auch im Land Sachsen-Anhalt.

Umstellung der Privat- und Körperschaftswaldbetreuung auf Vollkosten

Bedingt durch Vorgaben aus dem geänderten Bundeswaldgesetz sowie aus dem EU-Beihilferecht kommt es zu Änderungen im Bereich Privat-und Körperschaftswaldbetreuung. 

Die Umsetzung der rechtlich erforderlichen Änderungen erfolgte zum 1. Januar 2021. 

Im Zuge dieser Änderungen wird 2021 eine neue Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) des Landes Sachsen-Anhalt über die Betreuung für den Privat-und Körperschaftswald (PKWaldVO) in Kraft treten. Die Betreuungsleistungen werden zukünftig auf Grundlage der Vollkosten abgerechnet. Bei diesen handelt es sich um Kosten je Betreuungsstunde, d. h. es wird auf die tatsächlich bewirtschaftete Waldfläche abgerechnet.

Das Landeszentrum Wald wurde ermächtigt, die Betreuung des Privat-und Körperschaftswaldes nach Vollkosten ab dem 1. Januar 2021 diskriminierungsfrei anzubieten.

Rechtsgrundlagen

  • Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 13. Mai 2020
  • Erlass des MULE zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses der Landesregierung vom 05.05.2020
  • Verordnung über Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO) vom 01.06.2020

Eine individuelle Beratung und weiterführende Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrem zuständigen Betreuungsforstamt/Betreuungsrevier und vom Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt.

Fördermöglichkeiten (jeweils in der aktuell gültigen Fassung)

  • Richtlinie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - FP 7501
    Waldpflegeverträge 
    Mitgliederinformation und -aktivierung
    eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots  (Holzmobilisierungsprämie)
    Professionalisierung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Förderung von Gutachten
  • Richtlinie Forst 
    Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung - FP 6402
    Waldbewirtschaftungspläne - FP 7004
    forstwirtschaftlicher Wegebau - FP 6105
  • Richtlinie Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder FP 6901
  • Richtlinie Waldschutz - FP 7507