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Waldbewirtschaftungspläne

Die an ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kriterien ausgerichtete Betriebsführung ist zentrales Anliegen von Waldbewirtschaftungsplänen. Als Planungs- und Kontrollinstrument unterstützen sie Waldbesitzende beim nachhaltigen und zukunftssicheren Management ihrer Bestände.

Bei Forstbetrieben ab 100 ha sind die Pläne Voraussetzung für die Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und von freiwilligen Waldumweltmaßnahmen. Außerdem dienen sie als Basis für die PEFC (Programme of the Endorsement of Forest Certification) - und die FSC (Forest Stewardship Council®) - Waldzertifizierungen.                             

Auf Grundlage einer umfassenden Datenerhebung und -analyse bieten die auf 10 Jahre angelegten Waldbewirtschaftungspläne vielfältige Vorteile für

die Stärkung von Waldökosystemen
durch Anpassung der Bestände an den Klimawandel
durch Unterstützung des Waldumbaus zu stabilen Mischwäldern
durch gezielte Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen

die nachhaltige Waldbewirtschaftung
durch Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion
durch exakte Ermittlung der Nachhaltigkeitshiebsätze
durch genaue Beachtung der naturschutzfachlichen Vorgaben

den ökonomischen Erfolg
durch effiziente Finanzplanung und Kostenkontrolle
durch Optimierung der Holzerträge
durch verbesserte Steuerung der Betriebsorganisation und -abläufe.

Mindestanforderungen an die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen

gemäß Richtlinie Forst 2019 (RdErl. des MULE vom 31.07.2019 – 52.64034)

Der Waldbewirtschaftungsplan orientiert sich an dem Forsteinrichtungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt und umfasst mindestens:  

a) die Kontaktdaten der Forstbetriebe und deren Ansprechpartner,
b) den Zeitraum,
c) ein Flächenverzeichnis,
d) die erfassten Bestandesdaten (Baumartenzusammensetzung, Alter, durchschnittliche Höhe, durchschnittlicher Durchmesser, Vorrat, Bestockungsgrad, Wuchsklasse),
e) eine Standortbeschreibung (Bodenqualität, Wasserversorgung, Geländeform, Wuchsgebiet),
f) eine Holzeinschlagsplanung, Nachhaltigkeitshiebssatz,
g) eine flächenkonkrete Verjüngungsplanung,
h) eine Waldpflegeplanung,
i) ein Kartenwerk.

In Natura 2000-Gebieten und auf Naturschutzflächen mit besonderem Naturschutzwert müssen die Behandlungsempfehlungen und Bewirtschaftungsauflagen, welche sich aus den spezifischen Managementplänen und Auflagen der zuständigen Naturschutzbehörde ergeben, im Rahmen des Waldbewirtschaftungsplanes abgebildet sein.

Forstliche Förderung

Zertifizierung