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Waldbrandvorbeugung

Der Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt umfasst vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen insbesondere das Anlegen von Wundstreifen, die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen, die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr  und das Anlegen von Wundstreifen bei der Getreideernte.

Ein etwa 1.300 km langes Wund- und Schutzstreifensystem wird entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken, Zeltplätzen, Parkplätzen und ähnlichen Einrichtungen unterhalten.

Verhaltensregeln - Was kann ich als Waldbesucher tun?

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte,
von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.

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Was muss ich als Landwirt tun?

Gemäß § 7 der Waldbrandschutzverordnung von Sachsen-Anhalt ist bei der Ernte von Getreide während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 auf Feldern in geringerem Abstand als 30 m zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides oder zu Beginn der Bodenbearbeitung auf der dem Wald zugekehrten Seite ein 5 m breiter Wundstreifen anzulegen.

Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu melden

Waldbranderkundung

In Sachsen-Anhalt wird die Waldbranderkundung in den Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A und B mit Hilfe des automatisierten Waldbrandfrüherkennungssystems (AWFS) „Fire Watch“® durchgeführt.

15 Optische Sensorsysteme (OSS), die auf Feuerwachtürmen, Funkmasten und anderen hohen Objekten installiert sind, beobachten jeweils eine Waldfläche von bis zu 700 km². Das System erkennt automatisiert Rauchentwicklungen und leitet diese an die Waldbrandzentrale in Annaburg weiter. Dort werten Mitarbeiter die eingehenden Meldungen aus und alarmieren im Falle eines Brandes die Feuerwehr.

Für die Zeit der Waldbrandgefährdung ist durch das Landeszentrum Wald ein Bereitschaftssystem mit Diensthabenden organisiert. Je höher eine Waldbrandgefahrenstufe ausgewiesen ist, desto länger werden die Waldflächen täglich überwacht.

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Waldbrandstatistik

Informationen zur Waldbrandstatistik in Deutschland finden Sie hier.