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Waldbrandvorbeugung

Waldbrandvorbeugung in Sachsen-Anhalt

Der Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt umfasst verschiedene vorbeugende Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Anlegen von Wundstreifen,
  • Die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen,
  • Die regelmäßige Überwachung von Wäldern bei erhöhter Brandgefahr,
  • Die Einrichtung von Wundstreifen während der Getreideernte.

Ein etwa 1.300 km langes Netz aus Wund- und Schutzstreifen wird entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken sowie in der Nähe von Zeltplätzen, Parkplätzen und ähnlichen Einrichtungen gepflegt.

Verhaltensregeln - Was kann ich als Waldbesucher tun?

  • Feuer vermeiden: Kein offenes Feuer, Grillen oder Rauchen im Wald (außer an ausgewiesenen Plätzen). Auch Zigarettenreste gehören nicht auf den Boden.
  • Parken beachten: Fahrzeuge niemals auf entzündlichem Untergrund parken, da der heiße Katalysator einen Brand auslösen kann. Nur an ausgewiesenen Stellen parken.
  • Wetter und Gefahrenlage prüfen: Informieren Sie sich vor dem Ausflug über die aktuelle Waldbrandgefahr.
  • Waldwege freihalten: Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge freihalten und andere Besucher freundlich darauf hinweisen. 

Als Waldbesucher tragen Sie maßgeblich dazu bei, das Risiko von Waldbränden zu minimieren. Bitte beachten Sie folgende verbindliche Regeln, die im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt sind:

Gemäß § 29 des Landeswaldgesetzes ist es verboten:

  • In der freien Landschaft, einschließlich angrenzender Straßen, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.
  • Durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, wie z.B. Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken, zu gefährden.
  • Bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen zu rauchen oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald.
  • Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb öffentlicher Grillplätze zu entzünden, wenn die Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 erreicht haben.
  • Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Ausnahmen gelten für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit im Wald tätig sind.

Was müssen Landwirte beachten?

Gemäß § 7 der Waldbrandschutzverordnung von Sachsen-Anhalt ist bei der Ernte von Getreide auf Feldern in unmittelbarer Nähe zum Wald (weniger als 30 m Abstand) während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ein 5 Meter breiter Wundstreifen anzulegen. Dies gilt unmittelbar nach dem Anschnitt des Getreides oder dem Beginn der Bodenbearbeitung auf der dem Wald zugewandten Seite.

Im Notfall

  • Sofort die Feuerwehr (112) anrufen: Geben Sie eine möglichst genaue Ortsangabe, idealerweise mithilfe von Rettungspunkten, die Sie sich zuvor notieren oder fotografieren können.
  • Waldbesucher können einen Waldbrand nur durch sofortiges Handeln bekämpfen. Bei einem sehr kleinen, frischen Entstehungsbrand kann man versuchen, ihn mit sandigem Boden oder durch Ausschlagen mit Ästen zu löschen, aber nur, wenn man sicher ist, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
  • Sicher abseits bleiben: Verlassen Sie die Gefahrenzone umgehend und suchen Sie keinen Schutz unter Bäumen.
  • Unbedingt zurückhalten: Bei einem bereits größeren Brand nicht eigenmächtig löschen. Größere Waldbrände sind Sache der professionellen Feuerwehr.

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Waldbrandfrüherkennung

In Sachsen-Anhalt wird die Waldbrandfrüherkennung in den Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A und B mit Hilfe des automatisierten Waldbrandfrüherkennungssystems (AWFS) „Fire Watch“® durchgeführt.

16 Optische Sensorsysteme (OSS), die auf Feuerwachtürmen, Funkmasten und anderen hohen Objekten installiert sind, beobachten jeweils eine Waldfläche von bis zu 700 km². Das System erkennt automatisiert Rauchentwicklungen und leitet diese an die Waldbrandzentrale in Annaburg weiter. Dort werten Mitarbeiter die eingehenden Meldungen aus und alarmieren im Falle eines Brandes die Feuerwehr. Die Waldbrandfrüherkennung wird im Verbund mit den benachbarten Bundesländern betrieben.

Für die Zeit der Waldbrandgefährdung ist durch das Landeszentrum Wald ein Bereitschaftssystem mit Diensthabenden organisiert. Je höher eine Waldbrandgefahrenstufe ausgewiesen ist, desto länger werden die Waldflächen täglich überwacht.

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Waldbrandstatistik

Informationen zur Waldbrandstatistik in Deutschland finden Sie hier.