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Aktuelle Informationen

Lernort Wald für eine Klassenfahrt gesucht?

Als neuer Jugendwaldheimleiter bringt Benedikt Scharun frischen Wind nach Drei Annen. Das Jugendwaldheim Drei Annen liegt idyllisch zwischen Wernigerode und dem Brocken und ermöglicht Schülern ab 14 Jahren eine abwechslungsreiche Klassenfahrt. Während des Aufenthalts unterstützen die Jugendlichen bei Wiederaufforstungen und vorbereitenden Arbeiten im Wald. Bei einer Erlebnisführung erleben die Jugendlichen den Wald mit allen Sinnen.

Weitere Informationen und verfügbare Wochen für einen Aufenthalt im Jugendwaldheim Drei Annen finden Sie hier.

Forstminister Sven Schulze besucht Ausbildungsbetrieb im Zartau

Vergangenen Montag steuerte Minister Sven Schulze im Rahmen seiner Sommertour den Ausbildungsbetrieb des Betreuungsforstamts Westliche Altmark per Fahrrad an. Für den Ausbildungsbetrieb im Zartau bewerben sich jährlich bis zu 50 Jugendliche für eine der fünf Lehrstellen.

Verglichen mit den Forstverwaltungen der anderen Bundesländer hat Sachsen-Anhalt mit knapp 30 % den größten Frauenanteil in den forstlichen Berufen. Minister Sven Schulze machte sich ein Bild davon, wie sich der Ausbildungsbetrieb Zartau aktiv für einen selbstverständlichen gleichberechtigten Berufsalltag einsetzt. Dazu tauschte sich Sven Schulze bei einem Rundgang über das Ausbildungsgelände mit den Auszubildenden und Revierleiterinnen sowie den Ausbildungsmeistern und dem Forstamtsleiter aus.

Neue Gesichter im Landeszentrum Wald

Das Landeszentrum Wald heißt zwei neue Kollegen herzlich willkommen. Seit Anfang Juni ist Robert Müller als Referendar für das zweite Einstiegsamt ernannt. Vor seinem Referendariat war Robert Müller im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten im Bereich der Förderung tätig. Nach einem zweiwöchtigen Lehrgang in der Standorterkundung absolviert Herr Müller derzeit einen intensiven 9-wöchigen Forsteinrichtungslehrgang. 

Benedikt Scharun übernahm im Mai die Leitung des Jugendwaldheims Drei Annen. Er studierte Forstwissenschaften in Tharandt und absolvierte seinen Anwärterdienst in Thüringen. Zuletzt arbeitete Herr Scharun im Forstamt Jena. Es zog ihn wieder in die Heimat nach Elbingerode. Hier möchte er sich als Jugendwaldheimleiter der Herzensaufgabe widmen, den Menschen zu erklären, wie der Wald funktioniert.  

Prüfungsjahrgang 2024 absolviert erfolgreich forstliches Staatsexamen

28.05.2024

Vergangene Woche traten drei Forstreferendare aus Sachsen-Anhalt zusammen mit 16 weiteren Referendarinnen und Referendaren aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Waldprüfung an. Während der Waldprüfung durchlaufen die Prüflinge verschiedene Stationen, an welchen sie in zahlreichen forstlichen Themengebieten auf Herz und Nieren geprüft werden.

Der erste Tag der Waldprüfung fand im niedersächsischen Tiefland statt, welchen die Revierförsterei Kirchwehren des niedersächsischen Forstamts Fuhrberg organisierte. Am zweiten Tag der praktischen Waldprüfung ging es erstmalig nach Sachsen-Anhalt ins Revier Wilhelmshof des Landesforstbetriebs Ostharz. Bei strömenden Regen, über den sich eigentlich jeder Förster aktuell mehr denn je freuen kann, bewiesen die angehenden Forstassessorinnen und Forstassessoren ihre Wetterfestigkeit und Belastbarkeit. Zum gemeinsamen Gruppenfoto zeigte sich das Wetter dann doch noch von seiner trockenen Seite. Nach der Waldprüfung ging es für die Referendarinnen und Referendare nach Münchehof ins Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum. Dort fanden an zwei weiteren Tagen die mündlichen Prüfungen statt.

Das Landeszentrum Wald gratuliert allen 19 Forstassessorinnen und -assessoren herzlich zum bestandenen Staatsexamen und wünscht viel Erfolg für den beruflichen Weg.

Nicht nur am Tag des Baumes gilt ihnen unsere Aufmerksamkeit

Jedes Jahr finden am 25. April zahlreiche Pflanzaktionen sowie Infoveranstaltungen anlässlich des Tages statt. In Deutschland gibt es den Tag des Baumes seit über 70 Jahren. Seither richtet dieser Tag die Aufmerksamkeit auf den unendlichen Wert von Bäumen. Sie liefern uns Sauerstoff, den Rohstoff Holz und die Grundlage für ein unentbehrliches vielseitiges Leben im Ökosystem Wald. Durch ihre Fähigkeit CO2 zu binden nehmen sie auch eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel ein. Gleichzeitig sind sie leidtragende der steigenden Temperaturen und der zunehmenden Trockenheit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns für den Erhalt unserer Bäume und unserer Wälder einsetzen. Als Förster haben wir dieses Ziel stetig vor Augen und setzen uns aktiv Tag für Tag für stabile und gesunde Wälder ein.

Besondere Aufmerksamkeit genießt in diesem Jahr die Echte Mehlbeere, denn sie ist der Baum des Jahres. Verwandt mit der deutlich bekannteren Vogelbeere, ist sie in deutschen Wäldern eher selten. Wohl fühlt sie sich in Hügel- und bergigen Landschaften. Im Vergleich zu Buchen und Eichen ist sie mit bis zu 15 m nur etwa halb so groß und ziemlich winzig. Ein wahrer Riese ist sie allerdings für die Vogelwelt: Ihre knallroten Früchte bieten ihr ein willkommenes Nahrungsangebot von Herbstbeginn bis Winterende.

Achtung Leinenpflicht – die Brut- und Setzzeit hat begonnen

In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft und auf angrenzenden öffentlichen Straßen. Zu der freien Landschaft zählen auch die Wälder. Es ist wichtig, dass Hunde in dieser Zeit angeleint werden, um die Wildtiere und deren Nachwuchs vor Störungen in der Brut- und Setzzeit zu schützen. Vögel sind während der Aufzucht ihrer Jungen besonders störempfindlich. Aber auch Tiere wie Rehe, die ihre Kinderstube auf dem Boden haben, können von freilaufenden Hunden gestört werden. Das Anleihen trägt nicht nur zum Artenschutz bei, sondern schützt auch den Vierbeiner vor ungewolltem Weglaufen. Für Hundebesitzer, die sich nicht an die Leinenpflicht vom 1. März bis 15. Juli halten, kann es zudem teuer werden. Das Nichtanleihen des Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde, die sich im Einsatz befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Diese Regelung ist im Landeswaldgesetz im § 28 zu finden.

Eichen- und Buntlaubholzsubmission 2024 - Eichenpreis um über 13% gesteigert

Bei der 33. Wertholzsubmission des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt wurden diesjährig 438 Festmeter (Fm) Eichen- und Buntlaubholz aus allen Waldbesitzarten angeboten. Im Vergleich zur Gesamtmenge der Vorjahre ist das Angebot um 68 Prozent gesunken. Der massive Rückgang der Angebotsmenge ist auf die fortschreitende Kalamitätslage in den Laubholzarten zurückzuführen.

"Wir haben in diesem Jahr ganz besonders auf die Qualität des Holzes geachtet und nicht alle Stämme auf dem Submissionsplatz angeboten, um für unsere Kunden ausschließlich die gewünschte submissionstaugliche Qualität vorzuhalten." erklärt Peter Wein als verantwortlicher Organisator der Submission. 

Hauptaugenmerk lag wie in den letzten Jahren auf Eichenholz, das rund 91% des Gesamtangebots ausmachte. Insgesamt wurden 507 Gebote von acht Bietern abgegeben. Der Durchschnittserlös des Eichenholzes betrug 706 Euro pro Festmeter und konnte somit um 13,65% gesteigert werden. Die Braut des Platzes, ein Eichenstamm aus der Altmark erhielt den Zuschlag bei einem Gebot von 1628 Euro/FM.
Die Erlöse für die angebotenen Edellaubholzmengen (40,46Fm) blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Die Wertholzsubmission des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist mittlerweile ein bekanntes alljährliches forstwirtschaftliches Verkaufsverfahren gegen Höchstgebot. Es ermöglicht hiesigen Waldbesitzenden regionales Eichen- und Buntlaubholz nationalen wie auch internationalen Kaufinteressierten anzubieten. Zu den langjährigen Kunden gehört das gesamte Spektrum holzverarbeitender Betriebe – von Tischlereibetrieben über Sägewerke bis hin zu Furnierherstellern.

Der Waldboden wird Boden des Jahres 2024

Am 5. Dezember ist Weltbodentag. Als Nachfolger vom Ackerboden, der 2023 den Titel „Boden des Jahres“ tragen durfte, wurde der Waldboden ausgerufen. Langfristig waldwirtschaftlich genutzte Böden sind gegenüber ackerbaulich genutzten Böden vergleichsweise ungestört. Der Wald wird nicht gedüngt, und wenn eine Bodenbearbeitung stattfindet, erfolgt diese häufig nur oberflächennah. Der Waldboden erfüllt wichtige Funktionen für die Umwelt, die Gesellschaft und natürlich für den Wald selbst. Waldböden besitzen eine Archivfunktion für die Kultur- und Naturgeschichte, weshalb sie auch für Archäologen und Denkmalschützer interessant sind. In den Wäldern bleiben Bodendenkmale über sehr viele Jahrhunderte bis Jahrtausende erhalten. Zusammen mit den Bäumen speichern die Böden den durch die Kronen fallenden Niederschlag wie ein Schwamm und filtern das durch den Boden sickernde Wasser zu unserem sauberen Trinkwasser. Die Waldböden bieten den Bäumen Nährstoffe und zahlreichen im Boden lebenden Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen einen Lebensraum. Um den Gesundheitszustand der Waldböden regelmäßig zu ermitteln, läuft momentan die dritte Bodenzustandserhebung auch im Land Sachsen-Anhalt.

Umstellung der Privat- und Körperschaftswaldbetreuung auf Vollkosten

Bedingt durch Vorgaben aus dem geänderten Bundeswaldgesetz sowie aus dem EU-Beihilferecht kommt es zu Änderungen im Bereich Privat-und Körperschaftswaldbetreuung. 

Die Umsetzung der rechtlich erforderlichen Änderungen erfolgte zum 1. Januar 2021. 

Im Zuge dieser Änderungen wird 2021 eine neue Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) des Landes Sachsen-Anhalt über die Betreuung für den Privat-und Körperschaftswald (PKWaldVO) in Kraft treten. Die Betreuungsleistungen werden zukünftig auf Grundlage der Vollkosten abgerechnet. Bei diesen handelt es sich um Kosten je Betreuungsstunde, d. h. es wird auf die tatsächlich bewirtschaftete Waldfläche abgerechnet.

Das Landeszentrum Wald wurde ermächtigt, die Betreuung des Privat-und Körperschaftswaldes nach Vollkosten ab dem 1. Januar 2021 diskriminierungsfrei anzubieten.

Rechtsgrundlagen

  • Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 13. Mai 2020
  • Erlass des MULE zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses der Landesregierung vom 05.05.2020
  • Verordnung über Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO) vom 01.06.2020

Eine individuelle Beratung und weiterführende Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrem zuständigen Betreuungsforstamt/Betreuungsrevier und vom Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt.

Fördermöglichkeiten (jeweils in der aktuell gültigen Fassung)

  • Richtlinie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - FP 7501
    Waldpflegeverträge 
    Mitgliederinformation und -aktivierung
    eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots  (Holzmobilisierungsprämie)
    Professionalisierung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Förderung von Gutachten
  • Richtlinie Forst 
    Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung - FP 6402
    Waldbewirtschaftungspläne - FP 7004
    forstwirtschaftlicher Wegebau - FP 6105
  • Richtlinie Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder FP 6901
  • Richtlinie Waldschutz - FP 7507